Die gesetzlichen Feiertage in Dänemark folgen dem Kirchenjahr der Volkskirche und sind im Feiertagsgesetz geregelt; an diesen Tagen greift das Ladenschlussgesetz. Ein Anspruch auf bezahlte Freistellung an Feiertagen ist nicht gesetzlich festgeschrieben, sondern wird im dänischen Modell über Tarifverträge zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern geregelt. Tage wie der Verfassungstag (Grundlovsdag), der 1. Mai und Heiligabend sind keine gesetzlichen Feiertage, gelten aber nach vielen Tarifverträgen als ganz oder teilweise arbeitsfrei.
Historisch geht der Kalender auf die Feiertagsreform von 1770 zurück, die die Zahl der kirchlichen Feiertage etwa halbierte und regionale Bußtage zum Buß- und Bettag (Store Bededag) zusammenfasste. 2023 schaffte das Folketing den Store Bededag als Feiertag mit Wirkung ab 2024 ab. Die Schulferien werden überwiegend kommunal geregelt: Das Folkeskole-Gesetz legt den Beginn der Sommerferien auf den letzten Samstag im Juni fest, während Herbstferien (Woche 42), Winterferien (Woche 7 oder 8) und weitere Termine von den 98 Kommunen eigenständig bestimmt werden.